Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie verlangen unter anderem Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Aufbewahrung. Rechnungen und Belege dürfen daher nicht nachträglich verändert werden.
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