Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach der DSGVO nötig. Er legt Zweck, Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und Löschung fest. Das betrifft etwa Hosting, Messdienstleister und Abrechnungsdienste.
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