Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b) geregeltes Modell, bei dem der in einem Gebäude erzeugte Strom von mehreren Teilnehmern genutzt wird. Der ergänzende Strom wird dabei separat beschafft. Sie ist von der Vollversorgung zu unterscheiden, bei der ein Lieferant alles liefert.
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