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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)


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Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas. Es enthält unter anderem Definitionen wie Kundenanlage und Haushaltskunde, Regeln zu Lieferverträgen und zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Seine Vorgaben bestimmen, welche Pflichten ein Stromlieferant hat.

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