„Lohnt sich das?“ ist meist die erste Frage. Dieser Beitrag zeigt, wie eine grobe Vorprüfung aussehen kann. Alle Zahlen sind fiktive Planungsannahmen in netto und keine Preisempfehlung.
Schritt 1: der gewichtete Energieansatz
Angenommen, 55 Prozent der an Mieter gelieferten Energie stammen aus der PV-Anlage zu 0,09 €/kWh, 45 Prozent aus dem Netzbezug zu 0,24 €/kWh:
- 0,55 × 0,09 € + 0,45 × 0,24 € = 0,1575 €/kWh
Schritt 2: Aufschlag für weitere Kosten und Risiken
Dazu kommt ein pauschaler Ansatz von 0,035 €/kWh für weitere Kosten und Risiken:
- 0,1575 € + 0,035 € = 0,1925 €/kWh
Schritt 3: Vergleich mit dem Verkaufspreis
Bei einem Verkaufspreis von 0,25 €/kWh verbleiben rechnerisch 0,0575 €/kWh – vor allen noch nicht erfassten Kosten.
Warum das nur eine Vorprüfung ist
- Erzeugt ist nicht verkauft. Erzeugte PV-Mengen sind nicht gleich den an Mieter verkauften Mengen; der Rest wird eingespeist und anders vergütet.
- Weitere Kostenpositionen: Jahreskosten für PV-Anlage, Netzbeschaffung, Leistungspreise, Verluste, Messung, Betrieb, Verwaltung, Finanzierung und Steuern.
- Keine Doppelansätze: Kosten im Arbeitspreis und im Grundpreis dürfen nicht doppelt angesetzt werden.
- Sensitivitäten: Was passiert bei geringerer Teilnahme der Mieter, niedrigem PV-Eigenverbrauch oder steigenden Beschaffungskosten?
Außerdem verändert ein wirtschaftlicher Verlust eine bereits vereinbarte Rechnung nicht automatisch. Mieterrechnung und Wirtschaftlichkeitsauswertung sind zwei getrennte Betrachtungen.
Beispiel: Jahresrechnung eines Mieters
Ein Mieter verbraucht im Jahr 12.000 kWh, ohne Tarifwechsel. Der Arbeitspreis beträgt 0,25 €/kWh, der Grundpreis 8,00 € pro Monat, die Umsatzsteuer wird beispielhaft mit 19 Prozent angesetzt. Monatlich zahlt er 300 € brutto als Abschlag.
- Verbrauch: 12.000 kWh × 0,25 € = 3.000,00 €
- Grundpreis: 12 × 8,00 € = 96,00 €
- Nettobetrag: 3.096,00 €
- Umsatzsteuer 19 %: 588,24 €
- Bruttobetrag: 3.684,24 €
- Bereits gezahlt: 12 × 300,00 € = 3.600,00 €
- Restforderung: 84,24 €
Steuersatz, Rundungsregeln, taggenaue Grundpreisaufteilung und die Behandlung der Abschläge müssen verbindlich festgelegt werden. In der Praxis ist jede Rechnung aus archivierten Eingabedaten und der dokumentierten Regelversion reproduzierbar.
Was daraus folgt
Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung braucht echte Daten: erwartete Verbräuche, PV-Leistung, Teilnehmerquote, Beschaffungskonditionen und Kosten für Messung und Betrieb. Wenn Sie Ihr Gebäude durchrechnen möchten, unterstützen wir Sie bei der Projektanfrage mit einer strukturierten Datenaufnahme.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Ob und wie sich ein Modell in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start geprüft werden.