Auf Stromlieferungen fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Der anzuwendende Satz und etwaige Besonderheiten müssen verbindlich konfiguriert und mit der Steuerberatung abgestimmt sein. Rundungsregeln, taggenaue Grundpreisaufteilung und die Behandlung von Abschlägen werden festgelegt.
« Back to Glossary IndexUmsatzsteuer auf Stromlieferung
« Back to Glossary Index