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Korrekturbeleg und Storno


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Fehler in bereits ausgestellten Rechnungen werden nicht durch Überschreiben, sondern über einen Korrekturbeleg oder eine Stornierung mit Neuberechnung behoben. Der Originalbeleg bleibt unverändert erhalten und bleibt mit der Korrektur verknüpft, damit der Vorgang nachvollziehbar bleibt.

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