Das EEG regelt den Ausbau erneuerbarer Energien und die Vergütung von Strom aus solchen Anlagen, darunter die Einspeisevergütung und den Mieterstromzuschlag. Seine Förderregeln gelten nur für die jeweils benannten Modelle und dürfen nicht ungeprüft auf alle Gewerbeverträge übertragen werden.
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