Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und nicht selbst verbraucht. Sie wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit eigener Vergütung abgerechnet. Für Gebäude, in denen Mieter versorgt werden sollen, ist sie nicht das passende Modell.
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