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Tarifversion


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Eine Tarifversion beschreibt Arbeitspreis, Grundpreis und Steuerkonfiguration für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum. Ändert sich der Preis, entsteht eine neue Version, die alte bleibt unverändert erhalten. Bei einer Abrechnung über den Wechselzeitpunkt hinweg wird der Zeitraum geteilt und jeder Teil mit der gültigen Version berechnet.

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