Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Strom. Für selbst erzeugten Strom und für Lieferungen im räumlichen Zusammenhang gelten Sonderregeln. Ob und in welcher Höhe sie bei einem Gebäudestrommodell anfällt, muss im Einzelfall geprüft werden – das gehört zu den Punkten, die vor dem Start mit Steuerberatung und Hauptzollamt geklärt werden.
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