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Rücklastschrift


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Eine Rücklastschrift entsteht, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst oder vom Zahler zurückgegeben wird, etwa wegen fehlender Deckung. Sie erzeugt eine Aufgabe zur Klärung; Mahnungen berücksichtigen strittige Forderungen und vereinbarte Zahlungspläne. Eine offene Forderung führt nicht automatisch zur Abschaltung des Stroms.

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