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Messeichgesetz (MessEG)


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Das Mess- und Eichgesetz regelt, dass Messgeräte, deren Werte für Abrechnungen verwendet werden, bestimmten Anforderungen entsprechen und geeicht sein müssen. Dazu gehören Konformitätskennzeichnung, Verwendungsprüfung und regelmäßige Eichfristen. Fernablesbarkeit und eine Kennzeichnung allein ersetzen diese Prüfung nicht.

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