Eine Kundenanlage ist eine Energieanlage, die der Verteilung von Strom innerhalb eines Gebäudes oder Areals dient und nach dem Energiewirtschaftsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen nicht als öffentliches Netz gilt. Die Einordnung ist rechtlich anspruchsvoll: Allein die Aussage, dass keine öffentliche Leitung zwischen Vermieter und Mieter verläuft, genügt dafür nicht.
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