Im Energiewirtschaftsgesetz sind Haushaltskunden nicht nur Privatpersonen: Auch beruflichen oder gewerblichen Eigenverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden jährlich zählt das Gesetz dazu. Gewerbemieter sind deshalb nicht automatisch von Haushaltskundenregeln ausgenommen, Kundenklassifizierung und Vertragsvorlagen brauchen getrennte Einstellungen.
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