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Eichfrist


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Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein geeichter Zähler für die Abrechnung verwendet werden darf. Nach Ablauf muss er ersetzt oder neu geprüft werden. Eichfristen müssen laufend überwacht werden, damit abrechnungsrelevante Messwerte nicht plötzlich unzulässig werden.

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